rauchverbot in der gastronomie: was gilt für zigaretten, vapes und nikotinbeutel?
Seit dem 1. November 2019 gilt in Österreich ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie. Das betrifft unter anderem Restaurants, Bars, Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars. Doch was genau umfasst das Rauchverbot? Welche Produkte sind davon betroffen? Und wie werden tabakfreie Nikotinbeutel rechtlich eingeordnet?
Das Rauchverbot gilt in den Gasträumen sowie grundsätzlich in allen Bereichen des Gastronomiebetriebs, die Gästen zur Verfügung stehen.
Freiflächen wie Terrassen oder Gastgärten sind vom gesetzlichen Rauchverbot grundsätzlich ausgenommen. Gastronomiebetriebe können das Rauchen dort jedoch selbst untersagen.
Für Hotels und vergleichbare Beherbergungsbetriebe bestehen besondere Regelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in allgemein zugänglichen Bereichen ein eigener Raucherraum eingerichtet werden. Dort dürfen keine Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden.
gilt das rauchverbot auch für e-zigaretten und vapes?
Ja. Die Regelungen zum Rauchverbot erstrecken sich auch auf verwandte Erzeugnisse, die durch Verbrennung oder Inhalation konsumiert werden.
Dazu gehören insbesondere E-Zigaretten und vergleichbare Produkte. Auch Wasserpfeifen sind vom Rauchverbot umfasst.

was droht bei verstößen gegen das rauchverbot?
Wer als Gast gegen das Rauchverbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
Für Gäste kann eine Geldstrafe von bis zu 100 Euro verhängt werden. Im Wiederholungsfall sind bis zu 1.000 Euro möglich.
Auch Betreiber von Gastronomiebetrieben müssen die gesetzlichen Vorgaben zum Rauchverbot einhalten. Bei entsprechenden Verstößen können Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro, verhängt werden.
Weitere Informationen findest du in den FAQs des Sozialministeriums zum Rauchverbot in der Gastronomie.
wie werden nikotinbeutel beim gastro-rauchverbot eingeordnet?
Tabakfreie Nikotinbeutel werden oral angewendet. Bei dieser Form der Verwendung findet weder eine Verbrennung noch eine Inhalation statt.
Das TNRSG erstreckt die Regelungen des Rauchverbots bei verwandten Erzeugnissen auf Produkte, die mittels Verbrennungsprozess oder Inhalation konsumiert werden. Oral verwendete Nikotinbeutel fallen daher nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut nicht unter dieses konkrete Rauchverbot.
Unabhängig davon können Gastronomiebetriebe eigene Hausregeln für die Verwendung von Nikotinprodukten festlegen.
Seit dem 20. August 2026 werden tabakfreie Nikotinerzeugnisse ausdrücklich durch das österreichische TNRSG geregelt. Für sie gelten unter anderem eigene Vorgaben zu Zusammensetzung, Verpackung, Kennzeichnung und Inverkehrbringen.

zigaretten, vapes und nikotinbeutel: unterschiedliche produktkategorien.
Zigaretten, E-Zigaretten und tabakfreie Nikotinbeutel werden gesetzlich unterschiedlich eingeordnet und auf unterschiedliche Weise verwendet.
Zigaretten werden durch Verbrennung konsumiert. E-Zigaretten erzeugen ein Aerosol, das inhaliert wird. Tabakfreie Nikotinbeutel werden oral verwendet und enthalten keinen Tabak.
Für die einzelnen Produktkategorien gelten jeweils unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Seit dem 20. August 2026 sind auch tabakfreie Nikotinerzeugnisse ausdrücklich in das Regelungsregime des TNRSG aufgenommen.
wer kontrolliert das rauchverbot in österreich?
Verstöße gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen können von zuständigen Behörden verfolgt werden.
Organe der Lebensmittelaufsicht, mit gewerberechtlichen Kontrollen betraute Organe und Arbeitsinspektor können festgestellte Verstöße an die zuständigen Behörden melden.
Für Verwaltungsstrafverfahren sind die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.


